Welche Voraussetzungen gelten für touristische Übernachtungen?
Die 3G-Regel für touristische Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben wurde zum 19.03.2022 aufgehoben.
Es gilt ein Hygienekonzept in unserem Hotel, welchem Folge zu leisten ist.
Im Wesentlichen ist dies eine Maskenpflicht auf den allgemeinen Fluren und auf dem Weg zu Ihrem Platz im Frühstücksraum und zum Buffet.
Auch in den Gastronomiebetrieben in Büsum wurde die 3G-Regel aufgehoben.